Gefährdungsanalysen: Abhilfe bei verunreinigtem Trinkwasser

Als Betreiber oder Inhaber einer Wasserversorgungsanlage unterliegt man strengen Auflagen, die die Hygiene der Anlage betreffen. Davon ausgehend, dass Trinkwasser so beschaffen sein muss, dass vom Genuss keinerlei Gefahren für den Konsumenten ausgehen, muss die einwandfreie Beschaffenheit von Trinkwasser regelmäßig geprüft werden. Chemische und mikrobiologische Richtwerte dürfen nicht überschritten werden. Werden bei einer Prüfung zu hohe Messwerte festgestellt, muss nach § 16 Abs. 7 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) eine Gefährdungsanalyse durchgeführt werden. Vor allem Legionellen stellen ein Risiko für die Qualität des Trinkwassers dar. Für sie beträgt der technische Maßnahmenwert 100 koloniebildende Einheiten (KBE) pro 100 ml. Wird dieser überschritten, muss der Anlagenbetreiber eine Gefährdungsanalyse durchführen lassen, etwaige Sofortmaßnahmen einleiten und ggf. Umbauarbeiten vornehmen, um die Trinkwasserverbraucher zu schützen.

Erhöhte Messwerte machen eine Gefährdungsanalyse notwendig

Eine Gefährdungsanalyse durch einen qualifizierten Ingenieur beinhaltet unter anderem:

Unabhängige Ingenieure in Berlin

Die Ingenieure unseres Planungsbüros für Versorgungstechnik verfügen über die nötigen Qualifikationen, um unabhängige Gefährdungsanalysen nach § 16 Abs. 7 TrinkwV vornehmen zu können. Neben der Überprüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik führen unsere Ingenieure eine Analyse möglicher Schwachstellen durch und geben Ihnen als Anlagenbetreiber Hinweise, wie sie ihre Anlage künftig gegen ein Überschreiten der Messwerte schützen können.

Sind auch Sie Anlagenbetreiber und möchten sich über die Möglichkeiten zur Verbesserung Ihrer Anlage informieren oder benötigen Sie eine Gefährdungsanalyse? Dann sprechen Sie uns an!

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