Neuer Standort, neue Möglichkeiten
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Hygienepläne dienen der Festlegung von Richtlinien zur Einhaltung festgelegter Hygiene-Standards in bestimmten Gebäuden und Einrichtungen. Hygienepläne beinhalten dabei Maßnahmen, die Desinfektions- und Sterilisationsvorgänge, Reinigungen sowie Entsorgungsverfahren und -vorgänge betreffen. Entsprechende Pläne werden beispielsweise für Schulen, Kitas, Krankenhäuser oder andere öffentliche Gebäude festgelegt. Sie dienen dem Schutz der darin befindlichen Kinder, Patienten oder Mitarbeiter vor Infektionen oder im Gebäude befindlichen Gefahrenstoffen. Die Einhaltung des Hygieneplans ist dabei verpflichtend – er gilt als Dienstanweisung. Aus diesem Grund muss er auch für alle Mitarbeiter der Einrichtung zugänglich aufbewahrt werden. Ein besonders wichtiger Aspekt der Hygiene ist zudem die Trinkwasserhygiene.
Im Bereich der TGA-Planung ist die Trinkwasserhygiene ein besonders wichtiger Punkt. Sauberes Wasser ist eine Grundvoraussetzung für ein gesundes Wohnen und Leben in einer Immobilie. Aus diesem Grund regelt die Richtlinie VDI/DVGW 6023 die Hygiene in Trinkwasserinstallationen auf Grundstücken und in Gebäuden. Im Rahmen der Richtlinie werden hohe Anforderungen an die Planung, den Bau und die Inbetriebnahme sowie an den späteren Betrieb und die Wartung von Trinkwasseranlagen gestellt. Dafür, dass bei einem Neubau- oder Modernisierungsprojekt alle Hygienevorschriften für Trinkwasseranlagen eingehalten werden, sorgt unser Ingenieurbüro. Gebäudetechnik ist ein komplexes Feld – gerade hier ist eine sorgfältige Planung unter Einbeziehung des Nutzerverhaltens sowie aller darin befindlichen oder geplanten technischen Anlagen von größter Bedeutung. Die bähr ingenieure GmbH hat sich auf die technische Gebäudeausrüstung spezialisiert. Zu unseren Aufgaben gehören dabei auch die Planung und Überwachung aller Maßnahmen, die die Trinkwasserhygiene im Gebäude betreffen. Im Bereich der Trinkwasserreinheit erstellen wir nutzungs- und anlagenspezifische Hygienepläne.
Die sogenannte Trinkwasser-Gefährdungsanalyse hat ihre rechtliche Grundlage in § 16 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Die Trinkwasser-Gefährdungsanalyse dient der Identifikation von Mängeln oder anderen Gründen für kontaminiertes Trinkwasser, beispielsweise durch Legionellen. Durch die Analyse werden Mängel ermittelt und in der Folge Schwachstellen aufgedeckt. Es folgt die Konzeption entsprechender Lösungen sowie das Aufstellen eines Hygieneplans, um die zukünftige Wasserqualität zu sichern.
Unser Ingenieurbüro für Gebäudetechnik plant notwendige Umbauarbeiten oder Erneuerungen und stellt Hygienepläne zur langfristigen Sicherung der Wasserqualität auf.
Wenn auch Sie Interesse an einer Trinkwasser-Gefährdungsanalyse haben, Hygienepläne für die Trinkwasserversorgung in Ihrem Gebäude aufstellen lassen möchten oder andere Hygienemaßnahmen in Ihrer Immobilie umsetzen wollen, ist die bähr ingenieure GmbH der richtige Ansprechpartner. Kontaktieren Sie uns und wir besprechen Ihren Bedarf in einem persönlichen Gespräch!
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